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Geschäftsordnung

des Fischer-Clubs Wittershausen 1972 e. V
Passive Mitglieder haben die Möglichkeit, sofern ein Jahresfischereischein vorhanden ist, im Geschäftsjahr drei Tageskarten für alle Gewässer und der darin vorkommenden Fischarten zu lösen. Zum An- und Abfischen werden alle Mitglieder eingeladen (Berechtigung zum Fischfang nur mit Jahresfischereischein).
Außerordentliche (passive) Mitglieder dürfen am Hegefischen nicht teilnehmen.
      Außerordentliche (passive) Mitglieder werden dem Landesfischereiverband gemeldet. Aus der Außerordentlichen (passiven) Mitgliedschaft entsteht nicht automatisch das Recht auf Umwandlung in ein Ordentliches (aktives) Mitglied, jedoch entscheidet auch hier letztlich die Vorstandschaft. Bei Ausscheiden eines Ordentlichen (aktiven) Mitgliedes oder auf dessen Wunsch einer Umwandlung in Außerordentliche (passive) Mitgliedschaft, soll jedoch ein auf der Warteliste stehendes Außerordentliches (passives) Mitglied bevorzugt werden (Bedingung ist ein Jahresfischereischein). Ausschlaggebend bei Entscheidungen soll die Vereinszugehörigkeit sein.
      Zu Ehrenmitgliedern können auf Vorschlag des Vereinsvorstandes durch die
Mitgliederversammlung solche Mitglieder ernannt werden, die sich um die Förderung und die Ziele des Vereins besondere Verdienste erworben haben. Sie genießen die Rechte der ordentlichen Mitglieder und sind von den Vereinsbeiträgen befreit. Hat ein ordentliches (aktives) Mitglied die Absicht außerordentliches (passives) Mitglied zu werden, so ist hierzu ein schriftlicher Antrag dem Ausschuss vorzulegen. Ein außerordentliches (passives) Mitglied kann innerhalb zwei Jahre die Umwandlung in eine ordentliche (Aktive) Mitgliedschaft beantragen. Innerhalb dieser Frist fallen keine erneuten Aufnahmegebühren an.
      Über zwei Jahre außerordentliche (passive) Mitgliedschaft, ist die Umwandlung auf Antrag möglich, jedoch ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 150,-- Euro in Worten Einhundertfünfzig Euro zu entrichten.
 
Gebühren:
Bei Aufnahme als ordentliches (aktives) Mitglied eine Aufnahmegebühr von 550,00€ in Worten Fünfhundertfünfzig Euro an den Fischerclub zu entrichten. Als jährliche fällige Gebühren werden für ordentliche (aktive) Mitglieder 70,00€ in Worten Siebzig Euro und für außerordentliche (passive) Mitglieder 25,00€ in Worten Fünfundzwanzig Euro fällig.


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Seite aktualisiert :  05.11.2022


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