Passive
Mitglieder haben die Möglichkeit, sofern ein Jahresfischereischein
vorhanden ist, im Geschäftsjahr drei Tageskarten für alle Gewässer und
der darin vorkommenden Fischarten zu lösen. Zum An- und Abfischen
werden alle Mitglieder eingeladen (Berechtigung zum Fischfang nur mit
Jahresfischereischein).
Außerordentliche (passive) Mitglieder dürfen am Hegefischen nicht
teilnehmen.
Außerordentliche (passive) Mitglieder werden dem
Landesfischereiverband gemeldet. Aus der Außerordentlichen (passiven)
Mitgliedschaft entsteht nicht automatisch das Recht auf Umwandlung in
ein Ordentliches (aktives) Mitglied, jedoch entscheidet auch hier
letztlich die Vorstandschaft. Bei Ausscheiden eines Ordentlichen
(aktiven) Mitgliedes oder auf dessen Wunsch einer Umwandlung in
Außerordentliche (passive) Mitgliedschaft, soll jedoch ein auf der
Warteliste stehendes Außerordentliches (passives) Mitglied bevorzugt
werden (Bedingung ist ein Jahresfischereischein). Ausschlaggebend bei
Entscheidungen soll die Vereinszugehörigkeit sein.
Zu Ehrenmitgliedern können auf Vorschlag des
Vereinsvorstandes durch die
Mitgliederversammlung
solche Mitglieder ernannt werden, die sich um die Förderung und die
Ziele des Vereins besondere Verdienste erworben haben. Sie genießen die
Rechte der ordentlichen Mitglieder und sind von den Vereinsbeiträgen
befreit. Hat ein ordentliches (aktives) Mitglied die Absicht
außerordentliches (passives) Mitglied zu werden, so ist hierzu ein
schriftlicher Antrag dem Ausschuss vorzulegen. Ein außerordentliches
(passives) Mitglied kann innerhalb zwei Jahre die Umwandlung in eine
ordentliche (Aktive) Mitgliedschaft beantragen. Innerhalb dieser Frist
fallen keine erneuten Aufnahmegebühren an.
Über
zwei Jahre außerordentliche (passive) Mitgliedschaft, ist die
Umwandlung auf Antrag möglich, jedoch ist eine Aufnahmegebühr in Höhe
von 150,-- Euro in Worten Einhundertfünfzig Euro zu entrichten.
Gebühren:
Bei Aufnahme als ordentliches (aktives) Mitglied eine Aufnahmegebühr von 550,00€ in
Worten Fünfhundertfünfzig Euro an den Fischerclub zu entrichten. Als jährliche fällige
Gebühren werden für ordentliche (aktive) Mitglieder 70,00€ in Worten Siebzig Euro und für
außerordentliche (passive) Mitglieder 25,00€ in Worten Fünfundzwanzig Euro fällig.
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Seite aktualisiert : 05.11.2022